Eine Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das in Deutschland im Zusammenhang mit dem Eigentum an einer Wohnungseigentumsanlage verwendet wird. Sie regelt die Aufteilung des Gesamtgrundstücks in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
In der Teilungserklärung werden die einzelnen Einheiten der Wohnungseigentumsanlage beschrieben, wie zum Beispiel die Wohnungen, Garagen oder Kellerräume. Jede Einheit wird dabei als Sondereigentum bezeichnet und gehört dem jeweiligen Wohnungseigentümer allein.
Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Grundstücks und der Gebäude, die nicht im Sondereigentum stehen. Dazu gehören zum Beispiel Treppenhäuser, Dächer, Fassaden, Wege und Grünflächen. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich verwaltet und instand gehalten.
Die Teilungserklärung enthält auch Regelungen zur gemeinschaftlichen Nutzung der Gemeinschaftsflächen und zur Verteilung der Kosten für die Instandhaltung, Verwaltung und Versicherung der Anlage. Außerdem werden darin oft auch Vereinbarungen zu bestimmten Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer getroffen, wie zum Beispiel zur Tierhaltung, zur Nutzung von Balkonen oder zur Lärmbelästigung.
Die Teilungserklärung muss notariell beurkundet werden und wird anschließend beim zuständigen Grundbuchamt eingetragen. Sie bildet die rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum und zwischen den Wohnungseigentümern entstehen durch sie Rechte und Pflichten.
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